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Berufskraftfahrer-Weiterbildung
im Großraum Hamm und Münster

Alle 5 Jahre müssen Lkw-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung in Präsenzveranstaltungen absolvieren. Grundlage für diese Verpflichtung ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

Unser Verkehrsbildungszentrum in Hamm bietet Ihnen ein umfangreiches Seminarangebot zur gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildung für Berufskraftfahrer. 

Im Rahmen dieser Weiterbildung werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens basierend auf Sicherheitsregeln
  • Anwendung der Rechts- und Sozial-Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Verkehrsbildungszentrum in Hamm – Berufskraftfahrer-Weiterbildung

Idealerweise findet die Berufskraftfahrer-Weiterbildung im Großraum Hamm und Münster in 5 Modulen à 7 Stunden statt (zum Beispiel an 5 Samstagen). Die Module des Seminars “Lkw-Weiterbildung nach BKrFQG” können einzeln oder auch komplett gebucht werden:

  • 1. ECO – wirtschaftliches Fahren und Energiesparen
  • 2. Ladungssicherung Lkw oder Fahrgastsicherheit Bus
  • 3. Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten
  • 4. Pannen, Unfälle, Kriminalität, Fahrsicherheit
  • 5. Ernährung, Gesundheit, Fitness, Firmenimage

EU95 – Fristen im gewerblichen Güterverkehr:

Wer vor dem 10. September 2009 seinen Führerschein (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE) erworben hat, benötigt ab dem 10. September 2014 einen Weiterbildungsnachweis um gewerblich tätig zu sein!

Beispiel:

Ein Fahrer hat die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE am 1. Dezember 2006 erworben. Spätestens ab dem 10. September 2014 muss der Weiterbildungsnachweis im Führerschein eingetragen werden.

Für Unternehmer und Arbeitgeber besonders interessant:

Der Fahrer / Arbeitnehmer ist meistens “kostenverantwortlich” für diese führerscheinwahrende Seminarteilnahme (allerdings je nach Tarifvertrag). Dem Arbeitgeber drohen aber widrigenfalls Bußgelder von 20.000 € und dem Berufskraftfahrer / Arbeitnehmer parallel ein Bußgeld von 5.000 €. Zahlt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter zum Beispiel aufwendige Seminarmaßnahmen, dann erleichtert das betriebsintern die Lohnverhandlungen und Gehaltserhöhungsdiskussionen.

Das Bundesamt für Güterverkehr fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Berufskraftfahrer mit bis zu 70 Prozent!

Fristen für Inhaber der alten Führerscheinklasse 3:

Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 müssen eine Weiterbildung nachweisen, wenn sie ein Fahrzeug führen, für das ein Führerschein der Klasse C1 benötigt wird (Kraftwagen über 3,5 bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse)

Komplettpreis der Berufskraftfahrer-Schulung pro Seminar: 90 Euro

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